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   BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84   

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BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84 (https://dejure.org/1985,8836)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1985 - 2 B 4.84 (https://dejure.org/1985,8836)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 2 B 4.84 (https://dejure.org/1985,8836)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines Beamten - Kürzung eines Ortszuschlages

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Damit wird indes die Abweichung in einer Rechts frage nicht dargetan (vgl. auch Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Dabei kommt es nur auf die Abweichung in den tragenden rechtlichen Ausführungen an, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Sie läßt schon deshalb die Klärung einer in ihrer Tragweite über diesen Einzelfall hinausgehenden Rechtsfrage nicht erwarten (vgl. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 2 B 4.84
    Dabei kommt es nur auf die Abweichung in den tragenden rechtlichen Ausführungen an, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

    Sie soll nur in Zweifelsfällen eine einheitliche Anwendung des § 40 Abs. 7 BBesG durch die Besoldungsstellen gewährleisten (vgl. auch Beschluß vom 17. Januar 1985 - BVerwG 2 B 4.84 - unter Hinweis auf Tz 40.7.6 BBesG VwV; vgl. auch Schwegmann-Summer, Bundesbesoldungsgesetzes Band I, § 4 BBesG RdNr. 39).
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